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Veröffentlichungen

Oehlrich, M.

2020

Befreiung von der Einkommen- und Gewinnsteuer für Hochtechnologieunternehmen [Länderbericht]

Mit Erlass der Verordnung Nr. 101 vom 13. Juni 2019 wurde ein Förderungsprogramm für solche Unternehmen beschlossen, die gemäß Art. 7 der Verordnung in das Register von Hochtechnologieunternehmen (Registro delle Imprese ad Alto Contenuto Tecnologico) eingetragen sind. Im Mittelpunkt der Fördermaßnahmen steht insbesondere Art. 20 der Verordnung, welcher eine Befreiung von der allgemeinen Einkommen- und Ertragsteuer (Imposta Generale sui Redditi) vorsieht. Das Ministerium für Industrie, Handwerk, Handel und Arbeit (Segreteria di Stato Industria, Artigianato, Commercio e Lavoro) hat nun zusammen mit dem Ministerium für Finanzen und Haushalt (Segreteria di Stato Finanzo e Bilancio) Verfahrenshinweise zur Anwendung der Verordnung herausgegeben, die im Folgenden kurz zusammengefasst werden.

Zitierung (APA):

Oehlrich, M. (2020). Befreiung von der Einkommen- und Gewinnsteuer für Hochtechnologieunternehmen [Country Report]. Internationales Steuerrecht, 29(9), 32–33.

Thema:
Steuern
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