In meinen zahlreichen Büchern fasse ich meine Erkenntnisse zu meinen Interessengebieten zusammen und biete Studierenden, aber auch Kolleginnen und Kollegen einen Einblick in meine Arbeit..
Erfahren Sie mehrMit Art. 10 des Gesetzes Nr. 132/2023 änderte San Marino die Steueranrechnung für im Ausland gezahlte Steuern von Trusts. Seit dem 20. September können in San Marino ansässige Trusts bis zu 80 % der im Ausland entrichteten Steuern auf ihre Einkommensteuer anrechnen.
Oehlrich, M. (2023). Steuergutschrift für im Ausland erzieltes Einkommen. Internationales Steuerrecht, 32(21), 80.